In meiner privaten Praxis berate ich zusammen mit Barbara Langos Paare

Fritz-Thomée-Str.70, 58762 Altena.

 

Haben Sie Interesse an einer kostenpflichtigen Beratung und möchten Sie Kontakt mit uns aufnehmen, dann können Sie dies auf zweierlei Art tun:

1. Telefonisch:
Sie rufen uns an, schildern ihre Anliegen und vereinbaren einen Termin. In der Regel müssen Sie sich auf eine längere Wartezeit einstellen. Sollte wir nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte ihren Namen und Ihre Telefonnummer -wir rufen dann baldmöglichst zurück:
Tel.: 02352 9733-27

2. Per Email:
Sie können uns gerne auch eine E-Mail schreiben, in der sie ihr Anliegen schildern. Vielleicht wollen Sie sich aber auch nur einmal über einen möglichen Ablauf der Beratung und die Kosten informieren? Sie erreichen uns dann unter folgenden Kontaktformular:

     

     

    Im Rahmen des SGB VIII § 17 haben Eltern einen kostenfreien Rechtsanspruch auf

    § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung

    (1) Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen,
    1. ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen,
    2. Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen,
    3. im Falle der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

    Kostenfreie Angebote um dieses Recht in Anspruch zunehmen finden Sie im DAJEB Online Beratungsführer

    Grundlegende Informationen zu dem Thema: Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs-und Beziehungskompetenzen finden Sie in dem SGB VIII Online Handbuch